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Internationales Namensrecht

Anwendbares Recht: Heimatrecht

  • Der sich aus Abstammung ergebende Name richtet sich nach dem Heimatrecht.
  • Namenserwerb im Rahmen eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses
    • Anknüpfung kontrovers.

Namensprozesse international

  • Feststellungsklagen unterstehen dem Heimatrecht.
  • Unterlassungsklagen unterstehen dem Deliktsstatut.

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