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Einleitung zum Namensrecht

Das Recht auf den eigenen Namen ist eines der zentralsten Rechte.

Namensrecht

Das Namensrecht regelt

  • den Erwerb des Namens
  • die Namensänderung
  • den Namensschutz.

Name

Der Name dient

  • der Individualisierung und Zuordnung einer Person
  • der rechtlichen Kennzeichnung zur Unterscheidung von
    • natürlichen Personen
    • Vereinen
    • Stiftungen
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Namensrecht in der Ehe: Neuer Versuch einer Revision

Wer heiraten will, muss sich in der Schweiz noch immer für einen Familiennamen entscheiden. Im Jahr 2001 scheiterte ein erster Versuch, Frauen und Männer bei der Wahl von Familiennamen und Bürgerrecht gleich zu stellen. Dennoch ist die Revision des Namensrechts nicht vom Tisch: Die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer initiierte mit der Parlamentarischen Initiative “Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung.” den erneuten Versuch, das Namensrecht zu modernisieren.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » “Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare”

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