Einleitung zum Namensrecht
Das Recht auf den eigenen Namen ist eines der zentralsten Rechte.
Namensrecht
Das Namensrecht regelt
- den Erwerb des Namens
- die Namensänderung
- den Namensschutz.
Name
Der Name dient
- der Individualisierung und Zuordnung einer Person
- der rechtlichen Kennzeichnung zur Unterscheidung von
- natürlichen Personen
- Vereinen
- Stiftungen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Neues Namensrecht für Ehepaare ab 2013:
Neu müssen sich Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.
Die Referendumsfrist für das neue Namensrecht ist im Januar 2012 abgelaufen. Am 23. April 2012 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2013 bekannt gegeben.
In Zukunft wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Will ein Ehepaar den gleichen Namen tragen, können sie wie bisher als Familiennamen entweder den Ledignamen der Braut oder den des Bräutigams wählen. Auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen, werden ab 2013 die gleichen Regeln gelten.
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law-news.ch » “Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare”







