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Gesetzesrevision

Beim Gesetzgeber sind die Bemühungen für eine (Total-)Revision des Namensrechts nochmals aufgenommen worden.

Inwieweit Frauen, die ihren Namen nach der Heirat beibehalten und trotzdem keinen umständlichen Doppelnamen führen wollen, hoffen dürfen, steht aber in den Sternen.

(06.05.2010)

Namensrecht in der Ehe: Neuer Versuch einer Revision

Wer heiraten will, muss sich in der Schweiz noch immer für einen Familiennamen entscheiden. Im Jahr 2001 scheiterte ein erster Versuch, Frauen und Männer bei der Wahl von Familiennamen und Bürgerrecht gleich zu stellen. Dennoch ist die Revision des Namensrechts nicht vom Tisch: Die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer initiierte mit der Parlamentarischen Initiative “Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung.” den erneuten Versuch, das Namensrecht zu modernisieren.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » “Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare”

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